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                                Sie können mit mir telefonisch
                                oder per Email
                                Kontakt aufnehmen. Wir vereinbaren dann einen
                                ersten Gesprächstermin, eine psychotherapeutische Sprechstunde, in welchem wir uns
                                kennen lernen, Sie mir Ihr Anliegen erzählen und
                                Fragen zum weiteren Ablauf geklärt werden.
 
 
                                In bis zu vier  weiteren Sitzungen versuche ich mit
                                Ihnen herauszufinden, ob der Beginn einer
                                Therapie erfolgversprechend ist und ich mich als
                                geeignet sehe, Sie gut zu begleiten.
                                Währenddessen können und sollen Sie
                                herausfinden, ob Sie sich vorstellen können, mit
                                mir an Ihrem Anliegen zu arbeiten. Erst dann
                                wird entschieden, ob eine Zusammenarbeit in Form
                                einer Therapie beginnen soll, d. h. die ersten
                                Sitzungen sind völlig unverbindlich. 
 Die
                                einzelnen Therapiesitzungen dauern 50
                                  Minuten und finden in der Regel ein Mal
                                wöchentlich während der Woche statt. 
 Eine
                                Therapie dauert meist mehrere Monate an. Die
                                genaue Dauer ist jedoch natürlich abhängig von
                                der Schwere des Anliegens und Ihren Wünschen und
                                Möglichkeiten. 
 Selbstverständlich
                                besteht bei Bedarf die Möglichkeit, durch
                                Elterngespräche und Paargespräche Angehörige in
                                die Therapie einzubeziehen. 
 
                                Ihre Daten und die Inhalte der Gespräche
                                unterliegen vom ersten Kontakt der Schweigepflicht.
                               
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