| Gesetzliche Krankenversicherung:
 Ich verfüge über eine Kassenzulassung. Die Abrechnung erfolgt direkt über die gesetzliche Krankenversicherung. Sie benötigen keine Überweisung, sondern bringen zum vereinbarten ersten Termin (psychotherapeutische Sprechstunde) lediglich Ihre Versichertenkarte/Gesundheitskarte mit.
 
 Selbstzahler:
 Die in Rechnung gestellten Therapiekosten
                                richten sich nach der Gebührenordnung für
                                Psychotherapeuten.
 
 Private Krankenversicherung und Beihilfe:
 In der Regel übernehmen private
                                Krankenversicherungen und Beihilfen die
                                Therapiekosten. Das Antragsverfahren und die
                                Finanzierung können sich je nach Versicherung
                                und Vertrag unterscheiden. Es ist sinnvoll, sich
                                vor Beginn der Therapie bei Ihrer
                                Krankenversicherung zu informieren. Gerne
                                unterstütze ich Sie bei der Beantragung. Die
                                Abrechnung erfolgt entsprechend der
                                Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
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