Blaetter

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Gesetzliche Krankenversicherung:

Ich verfüge über eine Kassenzulassung. Die Abrechnung erfolgt direkt über die gesetzliche Krankenversicherung. Sie benötigen keine Überweisung, sondern bringen zum vereinbarten ersten Termin (psychotherapeutische Sprechstunde) lediglich Ihre Versichertenkarte/Gesundheitskarte mit.

Selbstzahler:
Die in Rechnung gestellten Therapiekosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.

Private Krankenversicherung und Beihilfe:
In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen und Beihilfen die Therapiekosten. Das Antragsverfahren und die Finanzierung können sich je nach Versicherung und Vertrag unterscheiden. Es ist sinnvoll, sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenversicherung zu informieren. Gerne unterstütze ich Sie bei der Beantragung. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).